Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.10.2001
1. Geltungsbereich
Michael Katzenmayer · ERFNet advanced network solutions (nachfolgend ERFNet genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Fassung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für künftige Geschäftsbeziehungen gültig, selbst dann, wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von ERFNet sind nur wirksam, wenn ERFNet sie schriftlich bestätigt.
ERFNet ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigungen wirksam.
2. Preise und Leistungsumfang
Es gilt für alle Leistungen von ERFNet die aktuelle Fassung der Preisliste. ERFNet behält sich das Recht vor, die Preise gegebenenfalls der Marktsituation anzupassen.
ERFNet kann jederzeit seine Leistungen erweitern, ändern und Verbesserungen vorzunehmen, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Von ERFNet kostenlos erbrachte Dienste und Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Mündlich erteilte Aussagen hinsichtlich des Leistungsumfangs oder der Fertigstellung der Leistung sind nicht wirksam.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ERFNet die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
Die Übernahme eines innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht vollständig aufgebrauchten Traffic-Kontingents in den nächsten Abrechnungszeitraum ist nicht möglich.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Eine Bestätigung per Email oder FAX ist ausreichend. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten zum Teil in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist.
4. Vertragslaufzeit, Kündigung und Providerwechsel
Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat.
Soweit nicht einmalige Leistungen Vertragsgegenstand sind, beginnen alle Vertragsverhältnisse am ersten Tag des Abrechnungszeitraums, in dem die Leistung erstmals zur Verfügung gestellt wird.
Wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Quartalsende gekündigt werden. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der jeweilige Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Mindestlaufzeit.
Sofern der Kunde über ERFNet eine Domain registrieren lässt, gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. ERFNet ist in diesem Falle nur als Vertreter des Kunden tätig.
Will der Kunde eine von ERFNet gehostete Domain auf einen anderen Provider als ERFNet übertragen, so verpflichtet er sich, ERFNet davon im Voraus in Kenntnis zu setzen, andernfalls wird ERFNet den Wechselantrag ungeprüft ablehnen.
ERFNet behält sich das Recht vor, Verträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Aktivitäten des Kunden
- Aktivitäten, die die Sicherheit oder die Funktion der technischen Einrichtungen von ERFNet gefährden
- der Missbrauch von Einrichtungen von ERFNet zur Versendung von unverlangter Werbung
- Verstöße gegen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht oder Datenschutzrecht
- Zahlungsverzug, der länger als sechs Wochen andauert
- die Fortsetzung einer vertragswidrigen Nutzung nach Abmahnung durch ERFNet
- eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Bedingungen, wenn es für ERFNet dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen weiter zu erbringen
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Serverdienstleistungen sind monatlich zu entrichten. Rechnungen werden sofort fällig. Sollte sich der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen für Serverdienstleistungen in Verzug befinden, darf ERFNet bis zum Ausgleich aller Forderungen die Angebote des Kunden für Abrufe Dritter sperren.
Von ERFNet gelieferte Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ERFNet.
Sämtliche Zahlungen werden entweder im Bankeinzugsverfahren vom angegebenen Konto erhoben oder die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers. Andere Zahlungsbedingungen sind ausgeschlossen.
Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, so muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag Werktag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto gutgeschrieben sein.
Die Übermittlung einer Rechnung per Email oder Fax gilt als ausreichend.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ERFNet Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
Bei Dienst- und Werkleistungen hat ERFNet das Recht, monatliche Abschlagszahlungen zum Stand der erbrachten Leistungen zu fordern sowie bis zu 50% des vereinbarten Entgelts als Kostenvorschuss anzufordern.
6. Leistungsverzögerung und Rückvergütung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ERFNet die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat ERFNet auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ERFNet, die Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von ERFNet liegenden Störung erfolgt nicht. Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn ERFNet sie mindestens grob fahrlässig verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.
7. Gewährleistung
ERFNet gewährleistet, dass von ERFNet entwickelte Software und Designs den vertraglich vereinbarten und durch den Stand der Technik zum Lieferzeitpunkt vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands ist ERFNet nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen.
Die Gewährleistungsverpflichtungen von ERFNet bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Bedienung, Installation, Behandlung, Verwendung oder Einbau des Vertragsgegenstandes seitens des Kunden oder Dritter verursacht worden sind.
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder Komponenten oder erwirbt er ein mehrteiliges Komplettsystem, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für einzelne, mit Mängeln behaftete Geräte oder Komponenten, keinesfalls aber für alle Geräte oder Komponenten oder für das gesamte System besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch einzelne mit Mängeln behaftete Geräte oder Komponenten in seiner Funktion beeinträchtigt wird.
Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Geräte oder Komponenten in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für Inkompatibilitäten übernimmt ERFNet nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Geräte oder Komponenten sämtlich von ERFNet bezogen wurden.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis anzeigt.
ERFNet hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. ERFNet übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können, frei von Rechten Dritter sind, oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde ERFNet hiermit frei.
8. Datenschutz
ERFNet speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
ERFNet wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
ERFNet weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Internet um ein offenes Netz handelt und dass ERFNet das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde in vollem Umfang selbst Sorge.
Der Kunde erteilt seine Einwilligung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an ERFNet übergeordnete Dienstleister, zum Beispiel Domainvergabestellen, sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
9. Haftung
ERFNet haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverletzung, Gewährleistungsrecht oder unerlaubter Handlung entstanden sind, sofern nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
ERFNet leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe der Vertragsvergütung, bzw. bei regelmäßigen Leistungen bis zur Höhe der Vergütung für ein Jahr, es sei denn, ERFNet fällt mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, mindestens grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die Klärung sämtlicher patentrechtlicher und markenrechtlicher Fragen bezüglich der Spezifikation oder des Pflichtenhefts bei Entwicklungs- und Designaufträgen obliegen dem Kunden. ERFNet haftet nicht für Patent- oder Markenverletzungen, die sich aus der vom Kunden vorgegebenen Spezifikation oder dem Pflichtenheft des Auftrages ergeben.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Server von ERFNet werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlusts wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von ERFNet übertragen.
Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass ERFNet zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten - ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern - löscht. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt ERFNet von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
ERFNet sichert zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht mit Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch ERFNet auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet ERFNet nur, wenn die Verbreitung mindestens grob fahrlässig durch ERFNet erfolgt ist. Der Kunde stellt ERFNet davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Darmstadt, Bundesrepublik Deutschland.
Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien ersetzen unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen, die dem ursprünglich gewollten und dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
